Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der TurnUp BRMN GmbH für das TURN UP BRMN Festival 2025.

Geltungsbereich / Vertragsbeziehungen / Ticketerwerb

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für das TURN UP BRMN Festival 2025 („Festival“ oder „Veranstaltung“), bei dem TurnUp BRMN GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen, Geschäftsführer: [Leonard Geßner], Registergericht: [Bremen] (nachfolgend „wir“ oder „Veranstalter“) Veranstalter ist. Die AGB gelten zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer und/oder Veranstaltungsteilnehmer (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“ oder „Besucher“). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Festivaltickets (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für das TURN UP BRMN Festival 2025 („Festival“ oder „Veranstaltung“), bei dem TurnUp BRMN GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen, Geschäftsführer: [Leonard Geßner], Registergericht: [Bremen] (nachfolgend „wir“ oder „Veranstalter“) Veranstalter ist. Die AGB gelten zwischen dem Veranstalter und dem Ticketkäufer und/oder Veranstaltungsteilnehmer (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“ oder „Besucher“). Die AGB sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Festivaltickets (nachfolgend “Tickets”). Für den Fall, dass der Kunde eigene, anders lautende AGB verwendet, werden diese nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht schriftlich zugestimmt haben.

  1. Sie als unser Kunde bestätigen mit dem Erwerb eines Tickets, dass Sie diese AGB zur Kenntnis genommen haben und sie als bindend akzeptieren. Wenn der Kunde ein Ticket (auch) für einen Dritten (Besucher/Begleitperson) erwirbt, hat der Kunde den Dritten auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hinzuweisen, wobei der Besucher, für den der Kunde das Ticket kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt.
  2. Auf dem Veranstaltungsgelänge gelten neben diesen AGB auch die AGB (einschließlich Hausordnung) des jeweiligen Inhabers. Auf diese wird hingewiesen. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage des Veranstalters ([http://www.turnupbrmn.de]).
  3. Tickets für die Veranstaltung können unmittelbar über den Ticketshop auf unserer Website („Ticketshop“) erworben werden. 
  4. Vertragsabschluss bei Ticketerwerb im Ticketshop
    4.1. Die in unserem Ticketshop angebotenen Tickets stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen dem Kunden nur zur Abgabe eines verbindlichen Angebots gegenüber dem Veranstalter. Der Kunde gibt ein rechtliches verbindliches Angebot ab, indem er die von ihm ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb legt, den elektronischen Bestellprozess durchläuft und durch den Button „Bestellung aufgeben“ in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren bzw. Tickets abgibt.
    4.2. Bei der Abgabe des rechtsverbindlichen Vertragsangebots wird der Vertragstext gespeichert.
    4.3. Vor der rechtsverbindlichen Abgabe des Vertragsangebots kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Der Kunde kann seine Eingaben im Rahmen des Bestellprozesses so lange korrigieren, bis er den Bestellvorgang durch Anklicken des Buttons „Bestellung aufgeben“ abgeschlossen hat.
    4.4. Das rechtsverbindliche Angebot kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde auf den Button „Ich akzeptiere die Geschäftsbedingungen von TurnUp und von Eventix“ diese AGB und die AGB von Eventix (siehe Ziffer 2.5.) akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
    4.5. Für den Ticketverkauf über unseren Ticketshop auf unserer Website nutzen wir den Kartenverkaufsdienst von Eventix B.V. („Eventix“). Eventix stellt für den Ticketverkauf ihre Plattform bereit und agiert für den Veranstalter als Vermittler des Kaufvertrags über das Ticket. Eventix ist ausdrücklich nicht Partei des Kaufvertrags zwischen dem Kunden und dem Veranstalter, sondern stellt lediglich im Auftrag des Veranstalters die SaaS-Anwendung bereit, mit welcher der Kunde bei Eventix – als Vermittler des Veranstalters – Tickets für die Veranstaltung erwerben kann. Der Kaufvertrag über das Ticket kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Wenn ein Kunde über die Plattform von Eventix ein Ticket für die vom Veranstalter organisierte Veranstaltung erwirbt, kommt ein Fernabsatzvertrag zwischen dem Nutzer und Eventix über die Nutzung der Plattform zustande. Für den Kauf über die Plattform von Eventix treten die AGB von Eventix über die Benutzung der Plattform ([https://eventix.de/geschaeftsbedingungen-ticketkaeufer) neben diese AGB und sind ebenfalls vom Kunden zu beachten.
    4.6. Der Vertrag über den Erwerb des Tickets und die Teilnahme an der Veranstaltung kommt zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande, wenn der Kunde die Bezahlung des von ihm ausgewählten Tickets über den gewählten Zahlungsanbieter abgeschlossen hat und vom Veranstalter eine automatische E-Mail erhalten hat, die den Kauf bestätigt und/oder spätestens, wenn dem Kunden das Ticket zugesandt wird.
    4.7. Die Bezahlung des Tickets erfolgt über Eventix. Der Kunde kann die Zahlung per Sofortüberweisung, Kreditkarte, Paypal, Google Wallet und Apple Pay vornehmen.
    4.8. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgt der Versand einer Bestellbetätigung per E-Mail. Sobald die Zahlung bei Eventix eingegangen ist, erhält der Kunde eine E-Mail mit dem Ticket als PDF.
    4.9. Ticketkaufpreis und Fälligkeit, kein Widerrufsrecht, Ausschluss von Kindern/Jugendlichen unter 6 Jahren
    4.10. Der Ticketkaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, Ihnen wird im Bestellvorgang ein abweichendes Zahlungsziel genannt.
    4.11. Das Ticket verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Ticketkaufpreises im alleinigen Eigentum vom Veranstalter und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt auf die Veranstaltung.
    4.12. Der Vertrag über den Besuch der Veranstaltung ist ein Vertrag über Freizeitveranstaltungen, bei dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Sie können Ihre Willenserklärung bezüglich der Bestellung von Tickets zu Freizeitveranstaltungen daher nicht widerrufen. Tickets können auch nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. 
    4.13. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 12 Jahren ist ausgeschlossen. Für sie darf auch nicht als berechtigte Dritte ein Ticket (mit-) erworben werden. Kindern unter 12 Jahren wird kein Zutritt zur Veranstaltung gewährt, auch nicht in Begleitung einer personenberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
    4.14. Wir sind berechtigt, einen Ticketkauf zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen die unter Ziff. 4.4. (Verbot gewerblicher Weiterverkauf) und/oder Ziff. 4.5. (Verbot Gewinnspiele) verstößt oder diese zu umgehen versucht. Dasselbe gilt für weitere spezifische Bedingungen, sofern und soweit auf die vor dem Ticketkauf hingewiesen werden (z.B. Verstoß gegen Beschränkung einer Ticketanzahl pro Kunde). Die Erklärung der Stornierung/des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift erfolgen. Auf die Stornierung/den Rücktritt finden §§ 346 ff. BGB Anwendung unter Ausschluss von § 350 BGB.
  5. Gültigkeit der Tickets / Verbot des gewerblichen Weiterverkaufs / Verbot der Verwendung von Tickets für Gewinnspiele/Verlosungen
    5.1. Ihr Ticket berechtigt jeweils nur eine Person zum Eintritt der Veranstaltung. Mit Verlassen der Veranstaltung bzw. einmaliger Entwertung verliert das Ticket seine Gültigkeit. 
    5.2. Eine Mehrfachnutzung des Tickets ist ausdrücklich untersagt.
    5.3. Die Weitergabe bzw. der Verlauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, es sei denn
    5.3.1. Dass gegen den Dritten ein Hausverbot besteht und dieser Umstand dem Kunden bekannt war bzw. bekannt sein musste;
    5.3.2. Das Ticket zu einem höheren Preis angeboten wird als der Nennpreis des Tickets,
    5.3.3. Es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
    5.3.4. Es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht übertragbares Ticket;
    5.3.5. Der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufen im Internet (z.B. ebay, Kleinanzeigen, Viagogo usw.).
    5.4. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist ausdrücklich nicht gestattet. Bei einem Verstoß behalten wir uns vor, das Ticket sowie sämtliche weiteren Tickets, die der Kunde erworben hat, ohne weitere Ankündigung und entschädigungslos zu stornieren (Ziff. 3.6.)
    5.5. Tickets dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Veranstalters für Gewinnspiele/Verlosungen verwendet werden. Bei einem Verstoß behält sich der Veranstalter vor, das Ticket sowie sämtliche weitere Tickets, die der Kunde erworben hat, ohne weitere Ankündigung entschädigungslos zu stornieren (Ziff. 3.6.).
  6. Besondere Regelungen während der Sars-Cov-2-Pandemie oder anderer Pandemien oder Epidemien
    6.1. Für den Fall, dass die Veranstaltung aufgrund von Eindämmungsmaßnahmen  gegen die SARSCoV-2-Pandemie (nachfolgend “Corona Pandemie“) oder andere Pandemien oder Epidemien gesetzliche oder behördliche Vorgaben bestehen oder Maßnahmen zu treffen sind, gelten die nachstehenden Regelungen:
    6.2. Wir behalten uns vor, Zugangsbeschränkungen zur Veranstaltung vorzusehen. Solche Zugangsbeschränkungen können z.B. ein Impf- oder Genesenennachweis, die Vorlage eines negativen Testergebnisses oder das Tragen von Masken sein. Diese werden soweit möglich, spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung, bekannt gegeben. Bei Nichtbeachtung derartiger Zugangsbeschränkungen sind wir berechtigt, den betreffenden Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht in diesem Fall nicht.
    6.3. Der Veranstalter ist zum Zwecke der Einhaltung von behördlich oder gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen bzw. Schutz- und Hygienevorgaben berechtigt, im Nachhinein Stehplätze in Sitzplätze umzuwandeln bzw. dem Ticketinhaber abweichende Plätze derselben Kategorie zuzuweisen. Erstattungsansprüche des Kunden bestehen in diesen Fällen nicht.
    6.4. Ferner kann es dazu kommen, dass der Veranstalter die ursprünglich für die Veranstaltung zugelassene Besucheranzahl reduzieren muss. Der Veranstalter ist in diesen Fällen berechtigt, Tickets gegen Rückerstattung des Ticketkaufpreises (mit Ausnahme der Vorverkaufs- und Systemgebühr) zu stornieren. Der Veranstalter wird die zu stornierenden Tickets in einem diskriminierungsfreien Verfahren auswählen. Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen in den vorgenannten Fällen nicht, es sei denn es liegt ein Verschulden des Veranstalters vor.
  7. Höhere Gewalt, Abbruch, Verlegung oder Ausfall
    7.1. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegende und von ihr unverschuldete Ereignis, das eine dem Vertragszweck (Besuch der Veranstaltung) entsprechende Durchführung dieses Vertrags ganz oder teilweise ausschließt, wesentlich erschwert oder für eine Partei unzumutbar macht. Dazu gehören insbesondere aber nicht abschließend, Katastrophenfälle, Terrorakte (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder des begründeten Verdachts solcher Terrorakte), gewalttätige Ausschreitungen (einschließlich der Androhung, der Gefahr oder der begründeten Befürchtung entsprechender Ausschreitungen), Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Epidemien, Pandemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht von der jeweils betroffenen Partei verschuldete behördliche Verfügungen, insbesondere aufgrund vorstehender Ereignisse. Als höhere Gewalt gilt auch die Corona Pandemie. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen oder zu verlegen, wenn dessen Durchführung behördlich oder gesetzlich untersagt ist.
    7.2. Besteht durch die Durchführung der Veranstaltung aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder sonstigen Gründen höherer Gewalt oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr für Personen und Sachen, so ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich – auch abzubrechen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.
    7.3. Es kann kurzfristig zu Programmänderungen kommen. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner Künstler*innen bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Ansprüche auf Rückvergütung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz bestehen in diesem Fall nur, wenn der Veranstalter die Verhinderung oder Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
    7.4. Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungsbereichen mit beschränktem Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erreichung der Kapazitätsgrenze ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
    7.5. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
    7.6. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich sowie zeitlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist. Bei Absage der Veranstaltung vor Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises zum Nennwert. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
  8. Einlass zur Veranstaltung
    8.1. Der Einlass zum Veranstaltungsgelände wird nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets gewährt. Sofern Tickets personalisiert wurden, wird der Einlass zum Veranstaltungsgelände grundsätzlich verweigert, wenn der auf dem Ticket vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis ist.
    8.2. Das Ticket ist nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne die explizite vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.
    8.3. Beim erstmaligen Betreten des Veranstaltungsgeländes wird das Ticket entwertet und der Kunde erhält ein nicht übertragbares Abzeichen (z.B. Festivalbändchen, Stempel o.ä.) („Abzeichen“), das der Kunde während des gesamten Veranstaltungsbesuchs bei sich tragen und nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal vorzeigen muss. [Ggf.: Zweck des Abzeichens] Sobald der Kunde das Gelände verlässt, gibt es keinen Anspruch auf Wiedereintritt, weil das Ticket bereits entwertet ist. Das Abzeichen berechtigt ausdrücklich nicht zum Wiedereintritt.
    8.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, es sei denn, die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des Besuchers begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.
  9. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitführen folgender Gegenstände nicht gestattet:
    9.1. Jegliche Art von Glas wie bspw. Flaschen und Trinkgläser,
    9.2. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände,
    9.3. Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,
    9.4. pyrotechnische Gegenstände aller Art wie bspw. bengalische Feuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Gartenfackeln, insbesondere Himmelslaternen sowie Explosivstoffe wie bspw. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen,
    9.5. Aufnahmegeräte (Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte, Foto- und Filmkameras), die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen,
    9.6. Laserpointer, Konfetti, Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremem Inhalt
    9.7. Über die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Veranstaltungsgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder eine durch den Veranstalter als solche berechtigte Person entschieden.
    9.8. Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Festivalgelände ist nicht gestattet.
    9.9. Das Mitbringen von eigenen Getränken und Lebensmitteln ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt.
    9.10. Jeglicher Handel von Waren ist dem Besucher ohne vorherige, eindeutige Erlaubnis seitens des Veranstalters untersagt. Insbesondere gilt dies für Getränke und Nahrungsmittel. Die Mitnahme von größeren Mengen alkoholischer Getränke kann durch das Sicherheitspersonal oder einer durch den Veranstalter benannten Person untersagt werden, sollte der Verdacht bestehen, dass diese nicht zum Eigenkonsum vorgesehen sind.
  10. Hausordnung1
    10.1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.
    10.2. Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes können vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.
    10.3. Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert das Ticket sowie das Abzeichen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände
    10.3.1. gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
    10.3.2. strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
    10.3.3. ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt)
    10.3.4. Bühnen, Toiletten, oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,
    10.3.5. durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen sowie Stagediving, Pogen und Crowdsurfing),
    10.3.6.gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,
    10.3.7.  in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, KünstlerInnen- und Bühnenbereiche) eindringt,
    10.3.8. ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Veranstaltungsgelände betreibt.
    10.3.9. Als wichtiger Grund gilt weiterhin ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand oder starker Drogenrausch des Besuchers, sowie aggressiv auffälliges Verhalten. Die vorgenannten Gründe rechtfertigen auch eine Einlassverweigerung. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert das Ticket seine Gültigkeit, der Ticketpreis wird nicht erstattet.
  11. Film- und Fotoaufnahmen / Veranstaltungsbereich
    11.1. Fotografieren für den privaten, nichtkommerziellen Gebrauch mit analogen und digitalen Kleinbildkameras ohne Wechselobjektive und mit Handykameras ist generell gestattet. Ton- und Filmaufnahmen von den auf dem Festival auftretenden KünstlerInnen sind während der Dauer des Festivals, auch für den persönlichen Gebrauch, verboten.
    11.2. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände werden von dem Veranstalter und/oder von vom Veranstalter beauftragten Dritten Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf des Tickets willigt der Kunde der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des Kunden unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.
    11.3. Auf dem und um das Veranstaltungsgelände können sicherheitstechnische Aufnahmen angefertigt werden, die zur Sicherheit der Besucher und zur Kriminalitätsprävention durchgeführt werden. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher hierin ein.
    11.4. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Ticketpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.
    11.5. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
    11.6. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
  12. Haftung
    12.1. Der Veranstalter haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
    12.2. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
    12.3. Der Haftungsausschluss nach Ziffer 9.1. bis 9.2. gilt nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Veranstalter sowie für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Vorschriften.
    12.4. Soweit die Haftung des Veranstalters nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    12.5. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
    12.6. Der Besucher ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine Gesundheit ausgehen kann. Der Besucher hat selbst darauf zu achten, dass er sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, empfohlen. Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.
    12.7. Sofern auf dem Veranstaltungsgelände Einrichtungen und Attraktionen wie Fahrgeschäfte o.ä. angeboten werden, stehen diese Einrichtungen im Rahmen der jeweiligen Benutzungs-Hinweise zur Verfügung. Der Kunde nutzt das Angebot auf eigene Gefahr. Anweisungen von Bedienpersonal ist stets Folge zu leisten. 
  13. Gewinnspiele
    13.1. Die Gewinner von Verlosungen, sofern und soweit solche auf unseren Social Media-Kanälen stattfinden, werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und per Direct Message benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner 72 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung nicht zurück, wird der Gewinn neu verlost. 
    13.2. Der Rechtsweg und die Barauszahlungen des Gewinns sind ausgeschlossen. Teilnahmeschluss ist jeweils direkt beim Gewinnspiel vermerkt.
  14. Datenschutz 
    Zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden werden u.a. auch personenbezogene Daten verarbeitet. Ausführliche Informationen zum Umgang des Veranstalters mit Daten entnehmen sie bitte der Datenschutzerklärung ([http://www.turnupbrmn.de/Datenschutz]).
  15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
    15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    15.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremen, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen handelt.
    15.3. Der Veranstalter hat bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neben diesen AGB keine Vereinbarungen getroffen oder Zusagen gemacht, weder mündlich noch schriftlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsauslegung vorrangig oder möglich ist.
  16. Aktion zur Unterstützung der Abikassen
    16.1. Teilnahmebedingungen
    Im Rahmen dieser Aktion unterstützen wir Abiturjahrgänge, indem wir für jedes über einen individuellen Schul-Code verkaufte Ticket 5 € in die jeweilige Abikasse spenden. Die Aktion gilt nur für Tickets, die über den korrekten, zuvor zugewiesenen Code erworben wurden. Ein nachträgliches Hinzufügen von Käufen zu einem Code ist nicht möglich.
    16.2. Voraussetzung für zusätzliche Belohnung
    Die drei Schulen mit den höchsten Verkaufszahlen erhalten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bzw. Freigetränke oder andere Belohnungen. Diese Belohnung wird jedoch nur gewährt, wenn die jeweilige Schule mindestens 250 Tickets über ihren individuellen Link verkauft hat.
    16.3. Ablauf der Aktion
    16.3.1. Jede Schule erhält einen eigenen Verkaufslink
    16.3.2. Nur über diesen Link gekaufte Tickets zählen zur Aktion
    16.3.3. Die Abrechnung und Auszahlung erfolgen nach Abschluss der Aktion.
    16.3.4.Eine nachträgliche Änderung oder Korrektur der Verkaufszahlen ist ausgeschlossen.
    16.4. Haftung und Rechtsweg
    16.4.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern oder zu beenden.
    16.4.2. Die Teilnahme an der Aktion begründet keinen einklagbaren Anspruch auf eine Auszahlung.
    16.4.3.Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: 19.03.2025